Energieausweis
Mehr Aufschluss über die Energieeffizienz einer Immobilie

Ein Energieausweis gibt Auskunft über die Energieeffizienz Ihrer Immobilie und ist mittlerweile ein Pflichtdokument beim Verkauf.
Die EnEV (Energieeinsparverordnung) regelt die Grundlagen, die Ausstellung und das ganze Drumherum. Wird eine Immobilie beworben, müssen schon hier die genauen Energiekennwerte, Heizungsart, Art des Energieausweises etc. ausgezeichnet sein.
Der Energieausweis wird mittlerweile auch vor oder beim Besichtigungstermin im Exposé ausgehändigt. Geht man diesen Regelungen nicht nach, drohen empfindliche Bußgelder.
Die EnEV (Energieeinsparverordnung) regelt die Grundlagen, die Ausstellung und das ganze Drumherum. Wird eine Immobilie beworben, müssen schon hier die genauen Energiekennwerte, Heizungsart, Art des Energieausweises etc. ausgezeichnet sein.
Der Energieausweis wird mittlerweile auch vor oder beim Besichtigungstermin im Exposé ausgehändigt. Geht man diesen Regelungen nicht nach, drohen empfindliche Bußgelder.
Es gibt zwei Möglichkeiten, einen Energieausweis vorzulegen:
Welche Form des Energieausweises für Ihre Immobilie am sinnvollsten ist, erfahren Sie von uns und Ihrem Energieberater.
Verbrauchsausweis
Der dokumentierte und gemessene Energieverbrauch der Immobilienbewohner aus den vergangenen drei Jahren. Hier ist es sinnvoll zu betrachten, ob beispielsweise eine fünf-köpfige Familie mit Baby statt einer drei-köpfigen Familie mit jugendlichen Kindern in der Immobilie lebte.
Je weniger die Bewohner an Warmwasser, Heizung und so weiter verbrauchen, desto geringer werden die Werte.
Je weniger die Bewohner an Warmwasser, Heizung und so weiter verbrauchen, desto geringer werden die Werte.
Bedarfsausweis
Hier geht man mehr ins Detail und begutachtet die Qualität der Gebäudedämmung (zum Beispiel Außenwände, Decken, Fenster...), die Heizung und andere technische Gerätschaften (zum Beispiel Solarpanels). Bei Wohnungen wird die Gesamtmessung des Hauses auf die einzelnen Wohnungen umgelegt.
Je geringer der Wärmeverlust der gesamten Immobilie ist, desto kleiner ist der Energiekennwert.
Je geringer der Wärmeverlust der gesamten Immobilie ist, desto kleiner ist der Energiekennwert.

Energieausweis bei Besichtigungen
Spätestens beim Besichtigungstermin müssen Verkäufer und Vermieter den Energieausweis den Interessenten vorlegen. Auch wenn diese nicht danach fragen. Wird im Anschluss ein Kauf- oder Mietvertrag abgeschlossen, muss dem Mieter oder Käufer der Ausweis oder eine Kopie davon ausgehändigt werden.
Streng genommen darf ein Makler ohne die Angaben des Energieasuweises gar nicht erst in die Vermarktung gehen. In der Realität beachten allerdings nur wenige Verkäufer und Vermieter diese Regelung.
Streng genommen darf ein Makler ohne die Angaben des Energieasuweises gar nicht erst in die Vermarktung gehen. In der Realität beachten allerdings nur wenige Verkäufer und Vermieter diese Regelung.

Bußgelder und Kontrollen
Verkäufer und Vermieter sowie Immobilienmakler, die sich nicht an diese gesetzlichen Vorgaben halten, können mit einem Bußgeld von bis zu 15.000 Euro rechnen. Die Bundesländer führen zudem stichprobenartige Kontrollen durch und prüfen dabei Energieausweise auf ihre Korrektheit.
Erfahren Sie mehr über Verstoße und die damit verbundenen Bußgelder auf der Website zur Energiesparverordnung EnEv.
Erfahren Sie mehr über Verstoße und die damit verbundenen Bußgelder auf der Website zur Energiesparverordnung EnEv.